Stand: 07. August 2026 · Lesezeit: 6 Min. · Autor: CustoMyMerch
Kurzantwort
Mitarbeitergeschenke sind steuerfrei, solange der Wert die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro (inkl. Versand) nicht übersteigt – seit 2022 geregelt in § 8 Abs. 2 EStG. Für Geschenke zu persönlichen Anlässen (z. B. Geburtstag) gilt zusätzlich eine Aufmerksamkeitsgrenze von 60 Euro. Hochwertiger Merch wie ein bedrucktes T-Shirt liegt gut in diesem Rahmen. Bei CustoMyMerch produzierst du ab 25 Stück mit 8–10 Werktagen Lieferzeit. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Mitarbeitergeschenke steuerfrei zu gestalten ist einfacher, als viele denken – wenn man die Freigrenzen kennt. Wer sie ausnutzt, kann Wertschätzung zeigen, ohne dass beim Beschäftigten Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. In diesem Überblick erfährst du, welche Grenzen gelten, worauf du achten musst und wie sich individueller Merch clever einsetzen lässt.
Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze verständlich erklärt
Der Gesetzgeber erlaubt Arbeitgebern, ihren Beschäftigten Sachzuwendungen bis 50 Euro pro Monat steuer- und beitragsfrei zukommen zu lassen. Diese Freigrenze wurde zum 1. Januar 2022 von zuvor 44 Euro auf 50 Euro angehoben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Zwei Dinge sind entscheidend:
- Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Schon ein Cent darüber macht die gesamte Zuwendung steuerpflichtig.
- Der Betrag versteht sich inklusive Versand- und Nebenkosten sowie Umsatzsteuer.
Sachbezug vs. Geldgeschenk
Die Freigrenze gilt ausdrücklich für Sachzuwendungen – also Waren oder Gutscheine, die nicht in Bargeld umgewandelt werden können. Ein individuell veredeltes Kleidungsstück ist ein klassischer Sachbezug. Reines Geld oder frei einlösbare Geldkarten fallen nicht darunter. Deshalb ist Merch mit Logo eine beliebte, rechtssichere Variante – vorausgesetzt, die Wertgrenze wird eingehalten.
60-Euro-Grenze für persönliche Anlässe
Zusätzlich zur monatlichen 50-Euro-Grenze dürfen Arbeitgeber sogenannte Aufmerksamkeiten zu einem besonderen persönlichen Anlass – etwa Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum – bis 60 Euro steuerfrei gewähren. Diese Grenze ist anlassbezogen und unabhängig vom monatlichen Sachbezug. Auch hier gilt: Es ist eine Freigrenze.
Beispiele: Merch im steuerfreien Rahmen
| Anlass | Geeignete Zuwendung | Relevante Grenze |
|---|---|---|
| Monatliche Anerkennung | Bedrucktes T-Shirt oder Cap | 50 € Sachbezug |
| Firmenjubiläum | Besticktes Sweatshirt | 50 € (bzw. 60 € bei pers. Anlass) |
| Onboarding | Welcome-Set mit Tote Bag | 50 € Sachbezug |
Wichtig: Die genannten Regeln sind eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Die konkrete Behandlung hängt vom Einzelfall ab – kläre sie mit deiner Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.
Passende Produkte für steuerfreien Merch
Im 50-Euro-Rahmen liegen z. B. T-Shirts, Caps und Tote Bags. Für Ideen rund um den Einsatz lohnt ein Blick in unsere Beiträge Mitarbeitergeschenke mit Logo und Onboarding-Box & Welcome Kit.
FAQ: Mitarbeitergeschenke steuerfrei
Wie hoch ist die steuerfreie Grenze für Sachgeschenke?
Sachzuwendungen bleiben bis 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 EStG). Der Betrag gilt inklusive Versandkosten.
Ist die 50-Euro-Grenze ein Freibetrag oder eine Freigrenze?
Es ist eine Freigrenze: Wird sie auch nur geringfügig überschritten, ist die komplette Zuwendung steuerpflichtig.
Zählt bedruckte Kleidung als Sachbezug?
Ja. Individuell veredelte Kleidung ist eine Sachzuwendung und fällt – im Rahmen der Wertgrenze – unter die Sachbezugsfreigrenze. Geldgeschenke hingegen nicht.
Gibt es zusätzlich eine Grenze für Geburtstage?
Ja, für Aufmerksamkeiten zu einem besonderen persönlichen Anlass gilt eine gesonderte Grenze von 60 Euro.
Ab welcher Menge kann ich Merch bestellen?
Textilien wie T-Shirts, Sweatshirts, Caps und Tote Bags produzieren wir ab 25 Stück mit 8–10 Werktagen Lieferzeit nach Freigabe.
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